Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen, Daten aufzubewahren. Insbesondere Geschäftsunterlagen, Belege, Rechnungen oder Verträge. Diese Dokumente liegen heute in der Regel in digitaler Form vor, also muss die Archivierung in elektronischer Form durchgeführt werden. Die gesetzlichen Vorgaben, wie die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) schreiben eine revisionssichere Archivierung vor.
Alle Änderungen an den relevanten Daten, also Überschreibungen oder Löschungen müssen im elektronischen Archiv nachvollziehbar sein. Eine rechtssichere bzw. revisionssichere Archivierung Ihrer Dokumente ist im Falle einer Betriebsprüfung zwingend notwendig, da Sie bei Verstoß mit Bußgeldern oder im schlimmsten Fall sogar Haftstrafen rechnen müssen.
Gerne stehen wir Ihnen bei diesen Herausforderungen zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. In einem persönlichen Gespräch stellen wir Ihnen gerne unsere Lösungsansätze und unsere Methoden vor.